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   BFH, 03.10.1985 - VI R 166/82   

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https://dejure.org/1985,13717
BFH, 03.10.1985 - VI R 166/82 (https://dejure.org/1985,13717)
BFH, Entscheidung vom 03.10.1985 - VI R 166/82 (https://dejure.org/1985,13717)
BFH, Entscheidung vom 03. Oktober 1985 - VI R 166/82 (https://dejure.org/1985,13717)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78

    Mehraufwendung - Einzelnachweis - Dienstgang - Unzutreffende Besteuerung

    Auszug aus BFH, 03.10.1985 - VI R 166/82
    Der BFH hat seine Auffassung auf die nach außen hin publizierte Selbstbindung der Verwaltung und den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gestützt (vgl. z. B. Urteile vom 14. August 1981 VI R 115/78, BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24, und vom 2. April 1982 VI R 48/80, BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498).

    Er hat im Urteil in BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24 u.a. darauf hingewiesen, daß der Steuerpflichtige grundsätzlich davon ausgehen dürfe, daß die von der obersten Finanzbehörden der Länder festgesetzten und allgemein bekanntgegebenen Pauschbeträge auch auf ihn Anwendung finden, die Sammlung von Einzelbelegen deshalb unterbleiben kann.

  • BFH, 02.04.1982 - VI R 48/80

    Bahnpostbegleitdienst - Postbeamte - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise -

    Auszug aus BFH, 03.10.1985 - VI R 166/82
    Der BFH hat seine Auffassung auf die nach außen hin publizierte Selbstbindung der Verwaltung und den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gestützt (vgl. z. B. Urteile vom 14. August 1981 VI R 115/78, BFHE 134, 139, BStBl II 1982, 24, und vom 2. April 1982 VI R 48/80, BFHE 135, 509, BStBl II 1982, 498).
  • BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89

    PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung

    Im Hinblick auf diese Rechtsgrundsätze hat der Senat z. B. die von der Verwaltung eingeführten Werbungskosten-Pauschbeträge für beruflich veranlaßte Verpflegungsmehraufwendungen in den LStR akzeptiert und dabei hervorgehoben, daß solche Pauschbeträge der Beweiserleichterung im Bereich der Sachverhaltsermittlung und der Verfahrensökonomie i. S. einer Erleichterung für die Verwaltung dienen, um nicht in allen Fällen die maßgebenden tatsächlichen Umstände erforschen und nachprüfen zu müssen (vgl. Urteil des Senats vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200, 205, linke Spalte, und im nicht veröffentlichten Urteil vom 3. Oktober 1985 VI R 166/82).
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